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Hochschulsport 

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Verein für Hochschulsport (VfH) e. V.

an der Universität Bremen

Sportturm - Badgasteiner Straße - 28359 Bremen

 

 

Beiträge im Hochschulsport

 

Bankverbindung:

Empfänger:       Verein für Hochschulsport  e.V.
Konto-Nr:          172511800
Bankleitzahl:     290 400 90

Kreditinstitut:     Commerzbank
Verwendung:    [Teilnehmername und Kursnummer]


Die Beiträge sind bei der jeweiligen Kursankündigung aufgeführt (Irrtum vorbehalten) und gelten für den gesamten Veranstaltungszeitraum (Vorlesungszeitraum im Semester).

Eine Beitragsermäßigung (nur bei entsprechenden Studierendenausweisen bzw. anderer Bescheinigungen wird gewährt für:


  • Schüler/-innen mit gültigem Ausweis, aber nicht geringer als der Studierendentarif
    Achtung: Der Preis für die Kinderkurse richtet sich nach dem Status der Eltern!
  • Studierende anderer Universitäten und Hochschulen, aber nicht geringer als der Studierendentarif
  • Behinderte und sozial benachteiligte Personen, aber nicht geringer als der Studierendentarif
  • Kursstudierende des Zentrums für Weiterbildung und Mitarbeiter/-innen der Universität Bremen
    werden als Externe behandelt.
  • Für Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven wird der Kurspreis um 20 % reduziert.
    Der AOK-Rabatt bezieht sich nicht auf die Kurse unserer Kooperationspartner.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Rückgabe von Kursen, dessen Grund wir nicht zu vertreten haben, eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Kursgebühr berechnen. Eine begründete Rückgabe von Kursen ist nur innerhalb der ersten beiden Kurswochen möglich! Ausgenommen hiervon sind Kurse außerhalb des normalen Kurszeitraumes (z. B. Ruderkurse über fünf Termine). Hier ist ein Rücktritt nur bis zu zwei Wochen
vor Kursbeginn möglich.

Ausgefallene Kurse können nachgeholt werden, sofern der Ausfall in der Verantwortung des Vereins für Hochschulsport liegt. Sollte ein Nachholen nicht möglich sein, werden ausgefallene Kurszeiten erstattet. Dieses gilt jedoch nicht für Ausfälle infolge sog. "Höherer Gewalt" wie z. B. Unbenutzbarkeit der Sportstätten durch kurzfristige, nicht vorhersehbare Ereignisse, kurzfristige Erkrankungen von Kursleitungen, die eine Vertretung nicht ermöglichen, etc.

Die Kursleitungen erhalten Listen der angemeldeten Personen und führen Kontrollen durch. Wer nicht auf der Liste steht, darf am Kurs nicht teilnehmen.

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